Der HPV-Förderpreis zur Aufklärung über Humane Papillomaviren
HPV steht für Humane Papillomaviren.
Der HPV-Förderpreis zeichnet zukunftsorientierte Projekte oder Aktivitäten aus, die konsequent auf die Steigerung von HPV-Awareness in verschiedenen Zielgruppen der österreichischen Bevölkerung abzielen. Das Preisgeld des HPV-Förderpreises wird von einem unabhängigen Expert:innenkomitee vergeben und beträgt dieses Jahr insgesamt 20.000 €. Prämiert wird bzw. werden entweder ein oder mehrere Projekte und Initiativen, die sich auf HPV-Prävention und Bewusstseinsschaffung fokussieren.
Welche Projekte können eingereicht werden?
Akzeptiert werden Projekte oder Aktivitäten, die einen gezielten und nachhaltigen Beitrag zur Erhöhung des Bewusstseins zu HPV unter der Bevölkerung leisten. Die neuen Kategorien des HPV-Förderpreises setzen gezielte Schwerpunkte in der Bewusstseinsbildung und Prävention von HPV.
Kategorie 1: Kinder von 9 bis 11 Jahren
In der ersten Kategorie liegt der Fokus der Projekte auf Eltern von Kindern vom 9. bis 11. Geburtstag. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine Impfung in jungen Jahren eine gute Immunreaktion hervorruft. Ziel ist es deshalb, Eltern bzw. Obsorgeberechtigte frühzeitig für das Thema HPV zu sensibilisieren.
Kategorie 2: Buben & Männer
Die zweite Kategorie fokussiert sich auf die männliche Bevölkerung, da Aufklärung rund um das Thema HPV bisher vor allem auf die weibliche Bevölkerung abgezielt hat.
Kategorie 3: Frauen über 30 Jahren
Frauen ab 30 sollen in der dritten Kategorie adressiert werden, da HPV-Awareness und der Schutz vor bestimmten Krebsarten auch in diesem Alter von großer Relevanz ist. Fast jede 5. Frau steckt sich noch im Alter von 24 bis 45 Jahren mit HPV an.
Auch wenn der Großteil der HPV-Infektionen meist von selbst abheilt, können anhaltende Infektionen bestimmte Krebsarten oder Genitalwarzen verursachen.
Wer kann einreichen?
Öffentliche Organisationen oder Institutionen inklusive medizinischer Gesellschaften, akademischer Institutionen, Patientengesellschaften, Fachmedien sowie freiberuflich tätiger Gesundheitsberufe bzw. anderer Vereinigungen, die Aktivitäten zur Steigerung der HPV-Awareness in der österreichischen Bevölkerung setzen wollen. Nicht zur Einreichung berechtigt sind Privatpersonen.
Die einreichende Organisation darf im gleichen Kalenderjahr noch keinen Grant von MSD erhalten haben. Außerdem muss sie über ein Gesamtbudget (Eigenkapital bzw. Jahresumsatz) von mindestens dem Zweifachen der zugewendeten Award-Summe verfügen. (Bei einem Preisgeld von bspw. 20.000 Euro müsste somit ein Nachweis über zumindest 40.000 Euro erbracht werden)
Wie kann teilgenommen werden?
Einreichungen erfolgen über das Online-Einreichformular. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026.
Bedingungen
Anforderungen an die Preisgeldauszahlung
Die Auszeichnung eines Projektes wird von MSD in Form eines Preisgeldes bereitgestellt und ist zweckgebunden für das eingereichte Projekt zu verwenden. Die Auszahlung erfolgt vorrangig an den Antragsteller des Projektes. Eine Auszahlung an Dritte insbesondere in Form einer Spende ist nur nach gesonderter Überprüfung möglich.
Die Gewährung der Zuwendung in Form eines Preisgeldes hat keinerlei Einfluss auf eventuelle Umsatzgeschäfte mit MSD. Die Zuwendung darf weder direkt oder noch indirekt Amtsträgern oder sonstigen politischen Mandats- oder Entscheidungsträgern oder Angehörigen anderer Unternehmen zugewendet werden, um geschäftliche Entscheidungen zugunsten von MSD zu beeinflussen.
Die einreichende Organisation muss über ein Gesamtbudget (Eigenkapital bzw. Jahresumsatz) von mindestens dem Zweifachen der zugewendeten Award-Summe verfügen. (Bei einem Preisgeld von bspw. 20.000 Euro müsste somit ein Nachweis über zumindest 40.000 Euro erbracht werden)
Rechtliche Hinweise
Mit der Einreichung eines Projekts erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Projekte im Rahmen der Preisverleihung öffentlich präsentiert werden. Die Teilnehmenden versichern, dass sie die Rechte an den eingereichten Projekten besitzen und keine gewerblichen Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte verletzen. Es gilt österreichisches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
AT-GSL-01031, erstellt Mai 2026